Allgemeine Nutzungsbedingungen - Ferienwohnungen
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Vertrag
- Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für angegebenen Ausstattungsmerkmale.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.
- Alle Preise verstehend sich inklusive Mehrwertsteuer
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Ausschreibung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis.
- Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig.
- Der Vermieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen.
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Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
- Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
- In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen gilt eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 €. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
- Die Internetnutzung ist gestattet soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
- Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration (insbesondere Kerzen o.ä.) ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Bei Schäden, die aufgrund von Zuwiderhandlungen erfolgen, ist der Gast verantwortlich.
- Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
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Abbestellung; Stornierung
- Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt. Eine Stornierung zw. 29-20 Tagen vor Anreise löst ein Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch von 30% des zu entrichtenden Übernachtungspreises aus. Zwischen 19-10 Tagen beträgt der Anspruch 60% ; und zwischen 9-5 Tagen beträgt der Anspruch 80% des zu entrichtenden Übernachtungspreises aus. Bei Stornierungen <5 Tage ist der Gast zur Zahlung des vollständigen Übernachtungspreises verpflichtet.
- Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
- Erscheint der Gast am Anreisetag nicht so gilt der Vertrag als storniert. Die o.a. Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche sind entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € verlangen.
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
- Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
- die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
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Haftung
- Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
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An- und Abreise, Schlüsselübergabe
- Die Wohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel liegen im HOFLADEN bereit, und können dort während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist ein Zugang über Zahlencode oder Smartphone möglich. Eine frühere Übergabe der Wohnung ist eventuell nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
- Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 11:00 Uhr vom Mieter, im ordentlichen und vollständigen Zustand übergeben werden. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung ist der Vermieter berechtigt eine Zusatzzahlung in Höhe von 25% des Tagessatzes pro Stunde zu erheben. Ausgenommen davon sind vorherige Absprachen mit dem Vermieter.
- Die Übergabe gilt ab Übergabe der Schlüssel. Diese sind im HOFLADEN abzugeben. Nach vorheriger Absprache können die Schlüssel eventuell auf dem Tisch der Ferienwohnung abgelegt werden. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
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Datenschutz
- Der Mieter verpflichtet sich alle Zugangsdaten geheim zu halten und auf keinem Fall an Dritte weiterzugeben. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu kurzfristig zu ändern.
- Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
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Schlussbestimmungen
- Abänderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Auf den Vertrag basiert auf belgischem Recht. Gerichtsstand ist Eupen
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Nutzungsbedingungen - Vito
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Fahrzeug
Mercedes Benz Vito Sport Tourer 116 CDI 7 G Automatik 8 Sitzer Euro 6c
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- Gegenstand des Mietvertrages ist folgendes Kraftfahrzeug
- Hersteller: Mercedes
Fahrzeugtyp: Vito
Farbe: Arktikweiß (MB9147) // Stoff, Schwarz
Baujahr: 2019
Amtl. Kennzeichen: LA4790 (Luxbg)
Hubraum in cm3: 2.143 cm³
PS/kW: 120 kW (163 PS)
Radstand: XXL 3.430mm
PMA: 3100 kgs
Kilometerstand: siehe Übergabeprotokoll
- Hersteller: Mercedes
- Das Kraftfahrzeug verfügt über folgende Ausstattung
- 8 oder 9 SITZE INCL FAHRERSITZ
- NAVIGATIONSSYSTEM MAP PILOT MIT KARTENDARSTELLUNG
- KLIMAANLAGE (TEMPMATIC) MIT FONDAUSSTRÖMUNG
- INNENAUSSTATTUNG TUNJA SCHWARZ
- ELEKTRISCHE ZUSATZHEIZUNG
- ELEKTRISCHE FENSTERHEBER
- ELEKTRISCH VERSTELL- UND BEHEIZBARE AUSSENSPIEGEL
- MULTIFUNKTIONS-SPORTLENKRAD+ SCHALTWIPPEN AM LENKRAD
- TEMPOMAT
- ECO START/STOPP ANLAGE
- RADIO MIT MP3 WIEDERGABE
- iPOD/USB/SD-CARD/AUX-IN ANSCHLUSS
- BLUETOOTH-FREISPRECHEINRICHTUNG MIT AUDIOSTREAMING
- LAUTSPRECHER VORN UND IM FOND
- ARMAUFLAGEN + GETRÄNKEHALTER
- VARIABLES SITZSYSTEM MIT 8 SITZPLÄTZEN IN 3 SITZREIHEN
- KOMFORTFAHRER- UND BEIFAHRERSITZ IN 1TER SITZREIHE
- ZWEIERSITZBANK MIT KLAPPBAREN AUSSENSITZ IN 2TER SITZREIHE
- DREIERSITZBANK IN 3TER SITZREIHE
- ZENTRALVERRIEGELUNG MIT FERNBEDIENUNG
- EINPARKHILFE VORN UND HINTEN (PARK-ASSIST)
- BERGANFAHRHILFE
- ATTENTIONASSIST (MÜDIGKEITSWARNER)
- FAHRLICHTASSISTENT+ADAPTIVES BREMSLICHT
- ANTI-BLOCKIER-SYSTEM (ABS)+ (ASR)
- ELEKTRONISCHES-STABILITÄTS-PROGRAMM (ESP)
- REIFEN-DRUCK-KONTROLLE (RDK)
- FAHRER-, BEIFAHRER-, KOPF-, SEITEN- UND BECKENAIRBAGS
- ELEKTRONISCHE WEGFAHRSPERRE
- EINBRUCH- UND DIEBSTAHLWARNANLAGE
- TAGFAHRLICHT+UMFELDBELEUCHTUNG
- BEHEIZBARE SCHEIBENWASCHDÜSEN
- SCHIEBETÜR BEIFAHRERSEITE
- WÄRMESCHUTZVERLASUNG
- ABGEDUNKELTE SCHEIBEN IM FOND (SCHWARZGLAS)
- LEICHTMETALLFELGEN MIT SOMMERREIFEN
- KRAFTSTOFFTANKVOLUMEN VERGRÖSSERT
- KRAFTSTOFFFILTER MIT WASSERABSCHEIDER
- PUFFERBATTERIE FÜR STARTVORGANG
- RESERVERAD MIT WAGENHEBER
- BLUE EFFICENCY PAKET
- GPS TRACKING
- Warndreieck, Verbandskasten, Bedienungsanleitung befinden sich im Fahrzeug
- Das Kraftfahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Der Motor ist nach Herstellerangaben mit Motoröl befüllt werden
- Es bestehen für das Fahrzeug die folgenden Versicherungen
- Gegenstand des Mietvertrages ist folgendes Kraftfahrzeug
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Zustand des Fahrzeuges
- Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand.
- Das Fahrzeug ist innen und außen fachgerecht gereinigt.
- Der Zustand des Fahrzeuges ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeuges zu erstellenden Übergabeprotokoll. Das Protokoll wird Bestandteil dieses Vertrages. Die aufgeführten Beschädigungen beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit nicht.
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Übergabe, Mietdauer
- Übergabe
- Wenn nicht anderweitig vereinbart :
- holt der Mieter das Fahrzeug am Postrelais/Hofladen in Oudler ab und bringt es dorthin zurück.
- findet die Übergabe an den offiziellen Öffnungszeiten des Hofladens statt
- Wenn nicht anderweitig vereinbart :
- Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung des Fahrzeuges und endet mit der Rückgabe
- Übergabe
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Miete, Kaution
- Für die ordnungsgemäße Benutzung des Fahrzeugs, während der vereinbarten Mietzeit ergibt sich der Gesamtmietpreis.
- Der Gesamtmietpreis ist für die angegebene Kilometerleistung ausgelegt. Jeder weitere Kilometer wird mit zusätzlich 0,30€ incl. MWSt. berechnet.
- Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung des Fahrzeuges an den Mieter eine Kaution in vereinbarter Höhe zu verlangen. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren.
- Der Vermieter überlässt das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank bzw. im Übergabeprotokoll angegebenen Menge. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit mindestens dem gleichen Tankinhalt, welcher im Übergabeprotokoll angegeben ist, zurückzugeben. Geht der Tankinhalt bei der Rückgabe darüber hinaus, besteht für den Mieter kein Anspruch auf Erstattung. Soweit der Mieter das Fahrzeug nicht mit im Übergabeprotokoll angegebenen Menge zurückgibt, werden die Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter unter Berücksichtigung des für den Vermieter erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes berechnet.
- Die Mietzahlung ist fällig bei der Abholung
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Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges
- Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung
- Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend den Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln. Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
- Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Möchte der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:
- Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten
- Teilnahmen an Geländefahrten
- Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
- Das Rauchen im Fahrzeug ist zu unterlassen.
- Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht.
- Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.
- Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist nicht gestattet.
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Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen
- Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 50,00€) selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
- Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
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Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung
- Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.
- Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden des Unfallgegners, sonstigen Unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
- Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §7 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
- Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.
- Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.
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Besondere Vereinbarungen / Nebenabkommen
- Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht
Allgemeine Nutzungsbedingungen - Mehrzwecksaal
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Mietobjekt
Mehrzwecksaal mit unmittelbar angrenzender industrieller Küche und Sanitärbereich für Familienfeiern, Geburtstage, Seminare oder Sitzungen für bis zu 30 Personen.
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Pflichten und Rechte des Mieters
Der Saal darf nur für private Feiern bzw. Firmenveranstaltung genutzt werden.
Der Mieter teilt dem Vermieter die Art der Veranstaltung mit und versichert die Einhaltung der allgemeinen Ordnung, der Sittengesetze und der Gesetze zum Schutze der Jugend.
Der Mieter trägt Sorge dafür, dass der Geräuschpegel in einem zumutbaren Rahmen bleibt. Grundsätzlich gilt die sogenannte Nachtruhe von 22.00 bis morgens 6.00 Uhr. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Zeitspanne jegliche Lautstärke, die zu einer Ruhestörung führen könnte, auf Zimmerlautstärke herunterreduziert werden muss.
Der Mieter darf die vorhandene Küche zur Essenszubereitung nutzen oder einen Caterer seiner Wahl beauftragen. Die Verwendung des hauseigenen Geschirrs, Bestecks sowie der vorhandenen Gläser ist ebenfalls gestattet.
Der Mieter sichert eine zweckmäßige und vorschriftsmäßige Bedienung aller technischen Einrichtungen in Saal und Küche zu. Der Mieter hat die Mietsache einschließlich der gemieteten technischen Einrichtungen, der gemieteten Gegenstände wie Tische, Stühle usw. in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie in Besitz genommen hat. Das Anbringen von Dekorationen ist soweit erlaubt als dass Wände und sonstige Flächen nicht beschädigt werden. Sämtliche vom Mieter eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Dekorationen usw. sind nach der Veranstaltung zu entfernen.
Nach Beendigung seiner Veranstaltung und vor Ablauf der vertraglichen Mietzeit hat der Mieter auf seine Kosten eine grobe Grundreinigung durchzuführen und Abfälle jeglicher Art zu entfernen.
Etwaige Beschädigungen während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Eine Weiter-und Untervermietung des Salles ist nicht erlaubt.
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Haftung
Der Mieter trägt das Risiko seiner Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung. Er haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Sach-und Personenschäden. Der Nachweis obliegt dem Mieter.
Für die in das Gebäude eingebrachten Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
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Rücktrittsregelung
Storniert der Mieter die bestätigte Veranstaltung, hat der Vermieter einen Anspruch auf 30% der Vertragssumme. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, wenn durch höhere Gewalt oder durch sonstige nicht von ihm zu vertretende Gründe die Veranstaltung nicht stattfinden kann.
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Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vertragssumme ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu begleichen.