Nutzungsbedinungen Wohnungen
-
Vertrag
- Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für angegebenen Ausstattungsmerkmale.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.
- Alle Preise verstehend sich inklusive Mehrwertsteuer
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Ausschreibung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis.
- Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig.
- Der Vermieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen.
-
Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
- Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
- In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen gilt eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 €. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
- Die Internetnutzung ist gestattet soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
- Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration (insbesondere Kerzen o.ä.) ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Bei Schäden, die aufgrund von Zuwiderhandlungen erfolgen, ist der Gast verantwortlich.
- Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
-
Abbestellung; Stornierung
- Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt. Eine Stornierung zw. 29-20 Tagen vor Anreise löst ein Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch von 30% des zu entrichtenden Übernachtungspreises aus. Zwischen 19-10 Tagen beträgt der Anspruch 60% ; und zwischen 9-5 Tagen beträgt der Anspruch 80% des zu entrichtenden Übernachtungspreises aus. Bei Stornierungen <5 Tage ist der Gast zur Zahlung des vollständigen Übernachtungspreises verpflichtet.
- Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
- Erscheint der Gast am Anreisetag nicht so gilt der Vertrag als storniert. Die o.a. Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche sind entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € verlangen.
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
- Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
- die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
-
Haftung
- Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
-
An- und Abreise, Schlüsselübergabe
- Die Wohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel liegen im HOFLADEN bereit, und können dort während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist ein Zugang über Zahlencode oder Smartphone möglich. Eine frühere Übergabe der Wohnung ist eventuell nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
- Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 11:00 Uhr vom Mieter, im ordentlichen und vollständigen Zustand übergeben werden. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung ist der Vermieter berechtigt eine Zusatzzahlung in Höhe von 25% des Tagessatzes pro Stunde zu erheben. Ausgenommen davon sind vorherige Absprachen mit dem Vermieter.
- Die Übergabe gilt ab Übergabe der Schlüssel. Diese sind im HOFLADEN abzugeben. Nach vorheriger Absprache können die Schlüssel eventuell auf dem Tisch der Ferienwohnung abgelegt werden. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
-
Datenschutz
- Der Mieter verpflichtet sich alle Zugangsdaten geheim zu halten und auf keinem Fall an Dritte weiterzugeben. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu kurzfristig zu ändern.
- Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
-
Schlussbestimmungen
- Abänderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Auf den Vertrag basiert auf belgischem Recht. Gerichtsstand ist Eupen
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.