Nutzungsbedinungen - Mehrzwecksaal
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Mietobjekt
Mehrzwecksaal mit unmittelbar angrenzender industrieller Küche und Sanitärbereich für Familienfeiern, Geburtstage, Seminare oder Sitzungen für bis zu 30 Personen.
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Pflichten und Rechte des Mieters
Der Saal darf nur für private Feiern bzw. Firmenveranstaltung genutzt werden.
Der Mieter teilt dem Vermieter die Art der Veranstaltung mit und versichert die Einhaltung der allgemeinen Ordnung, der Sittengesetze und der Gesetze zum Schutze der Jugend.
Der Mieter trägt Sorge dafür, dass der Geräuschpegel in einem zumutbaren Rahmen bleibt. Grundsätzlich gilt die sogenannte Nachtruhe von 22.00 bis morgens 6.00 Uhr. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Zeitspanne jegliche Lautstärke, die zu einer Ruhestörung führen könnte, auf Zimmerlautstärke herunterreduziert werden muss.
Der Mieter darf die vorhandene Küche zur Essenszubereitung nutzen oder einen Caterer seiner Wahl beauftragen. Die Verwendung des hauseigenen Geschirrs, Bestecks sowie der vorhandenen Gläser ist ebenfalls gestattet.
Der Mieter sichert eine zweckmäßige und vorschriftsmäßige Bedienung aller technischen Einrichtungen in Saal und Küche zu. Der Mieter hat die Mietsache einschließlich der gemieteten technischen Einrichtungen, der gemieteten Gegenstände wie Tische, Stühle usw. in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie in Besitz genommen hat. Das Anbringen von Dekorationen ist soweit erlaubt als dass Wände und sonstige Flächen nicht beschädigt werden. Sämtliche vom Mieter eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Dekorationen usw. sind nach der Veranstaltung zu entfernen.
Nach Beendigung seiner Veranstaltung und vor Ablauf der vertraglichen Mietzeit hat der Mieter auf seine Kosten eine grobe Grundreinigung durchzuführen und Abfälle jeglicher Art zu entfernen.
Etwaige Beschädigungen während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Eine Weiter-und Untervermietung des Salles ist nicht erlaubt.
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Haftung
Der Mieter trägt das Risiko seiner Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung. Er haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Sach-und Personenschäden. Der Nachweis obliegt dem Mieter.
Für die in das Gebäude eingebrachten Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
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Rücktrittsregelung
Storniert der Mieter die bestätigte Veranstaltung, hat der Vermieter einen Anspruch auf 30% der Vertragssumme. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, wenn durch höhere Gewalt oder durch sonstige nicht von ihm zu vertretende Gründe die Veranstaltung nicht stattfinden kann.
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Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vertragssumme ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu begleichen.